Dr. David Hermann

Medizinstrafrecht

Vorsitzender:

Rechtsanwalt Dr. David Herrmann
Professor Herrmann & Kollegen
Stettenstraße 12
86150 Augsburg
Tel.: +49 821 50917-0
dh@prof-herrmann.de
www.prof-herrmann.de

Die Arbeitsgruppe Medizinstrafrecht wendet sich an den Kreis von Kolleginnen und Kollegen die einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Berufsausübung auf die Schnittstelle zwischen Medizinrecht und Strafrecht gelegt haben.

Die Arbeitsgruppe hat sich folgende Ziele gesetzt:

  1. Den Meinungs- und Informationsaustausch innerhalb strafrechtlich interessierten Medizinrechtler. Die Kenntnis von Ermittlungsansätzen die noch nicht zu veröffentlichten Urteilen geführt haben, setzen den beratenden Anwalt in die Lage präventiv Strafverfolgung zu vermeiden. Nachdem die Ermittlungsbehörden immer neue Ermittlungsansätze entdecken, muss spiegelbildlich auf der Seite der strafrechtlich interessierten Medizinrechtler ein vergleichbares Netzwerk vorhanden sein.
  2. Die Sensibilisierung der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht für die strafrechtlich relevanten Themenbereiche. Dabei geht es um das werben möglichst frühzeitig einen Strafrechtler hinzu zu ziehen, bevor irgendwelche ˜ regelmäßig dann irreversiblen ˜ Fakten geschaffen werden, die sich im späteren Strafverfahren für die Mandanten ver­heerend auswirken können. Für einen Strafrechtler ist dies meist einfach zu bewerkstelligen: Wie z.B. die Vermeidung von Sacherklärungen oder Gar Einlassung des Mandanten ohne zuvor Akteneinsicht genommen zu haben, das verabsäumen der Installation eines Zeugenbeistands falls kritische Zeugen von den Ermittlungsbehörden befragt werden u.a.

Die Arbeitsgruppe trifft sich jeweils im Vorfeld der Frühjahrs- und Herbsttagungen der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht.


Nächstes Treffen der Arbeitsgruppe Medizinstrafrecht

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Vergangene Tagungen

22. bis 23. September im Rahmen der 23. Herbsttagung der AG Medizinrecht in Berlin

Expertenrunde Sachverständigengutachten im Zivilrecht und Strafrecht
Prof. Dr. med. Michael-Paul Hahn, Sachverständigenbüro, ehem. Direktor der Unfallchirurgischen-Orthopädischen Klinik Bremen-Mitte

„Evergreens“ und aktuelle Aspekte des Arzthaftungsprozesses aus Richter- und Sachverständigensicht
Dr. Matthias Windmann, Vorsitzender Richter der Arzthaftungskammer, LG Bielefeld

Verteidigung gegen und mit Sachverständigengutachten
Rechtsanwalt Dr. Sebastian T. Vogel, Berlin

16. – 17.  September 2022 im Rahmen der 22. Herbsttagung der AG Medizinrecht in Berlin

Medikamentöse Zwangsbehandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Rechtsanwalt Dr. Tobias Thielmann, Düsseldorf

Die interne Untersuchung als Lösungsweg oder als Mittel zum Zweck? – Überlegungen anhand einer Fallstudie zur Strafvereitelung vs. falscher Verdächtigung
Rechtsanwalt Thorsten Ebermann, München

13. September 2019 um 10:00 Uhr, im Rahmen der 19. Herbsttagung der AG Medizinrecht in Berlin 

Praxis und Perspektiven der Unternehmenssanktionierung im Gesundheitssektor
Rechtsanwalt Dr. med. Mathias Priewer, Berlin

Korruptionsstrafrecht und Patientenwohl
Rechtsanwalt Dr. Daniel Geiger, Grünwald

Programm-Download →

05. April 2019 – 19. Frühjahrstagung der AG Medizinrecht in Hamburg 

StGB-§ 174c StGB im Kontext individueller Heilversuche
Rechtsanwalt Jan Gregor Steenberg, LL.M., Pforzheim

20. April 2018 – Frühjahrstagung Medizinrecht in Nürnberg

Bieten die im SGB V geregelten Kooperationsformen wirklich Schutz vor Strafverfolgung gemäß §§ 299a ff. StGB?
Rechtsanwältin Stefanie Kronawitter, München

Die Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte im Jahr 2017
Rechtsanwalt Prof. Dr. Karl Otto Bergmann

Organisationsverschulden im Krankenhaus
Rechtsanwalt Dr. Alexander Dorn, Mainz

13. Oktober 2017 – 17. Herbsttagung Medizinrecht

Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Rechtsanwältin Simone Lersch, Köln

Freitag 31. März 2017 – 17. Frühjahrstagung Medizinrecht

Übertherapien am Lebensende – „pekuniäre Indikation vs. medizinische Indikation“
Rechtsanwältin, Henrike Korn, Hamburg

Weitere Risiken und Nebenwirkungen des Antikorruptionsgesetzes vom 30.05.2016
Rechtsanwalt Stefan Waldeck, Berlin

Tagung der Arbeitsgruppe Medizinstrafrecht am 16. September 2016, 10.00 – 12.30 Uhr (2,5 Std. FAO)

Zu den wenig beachteten Risiken und Nebenwirkungen des neuen Antikorruptionsstrafrechts: §§ 81a, 197a SGB V – Download Skript 1Download Skript 2
Rechtsanwalt Dr. Patrick Teubner, Berlin und Rechtanwalt Dr. Julian Braun, Berlin

Der Honorararzt – Ein Auslaufmodell? (Straf-) Rechtliche Schwierigkeiten in der Gestaltung der honorarärztlichen Tätigkeit
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Ufer, Hamburg

15. und 16. April 2016 – Frühjahrstagung in Hamburg

Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB) und Tax Compliance
Dr. Markus Rübenstahl

Grundlagen der DRGs (Diagnosis Related Groups)
Dr. Heike Thomae

18. September 2015 – Herbsttagung in Berlin

Inhalt und Grenzen der ärztlichen Schweigepflicht – Ein unerwartet aktuelles Thema
Rechtsanwältin Dr. jur. Karin Hahne, Frankfurt

Die Not im Notfall – Darf Morphium u.a. in die Hände von nichtärztlichen Nothelfern?
Rechtsanwalt Jan Gregor Steenberg, LL.M., Pforzheim

24. April 2015:

Vermögensabschöpfung im Medizinstrafrecht
Rechtsanwalt Gero von Pelchrzim, LL.M., Frankfurt am Main

Die Kostenfalle in Medizinstrafverfahren
Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Dorn, Mainz

19. September 2014

„Das Arzneimittelstrafrecht der personalisierten Medizin am Beispiel von Blutaufbereitungen“
Rechtsanwalt Dr. Frank Breitkreutz, Berlin

„Außerstrafrechtliche Aspekte bei der Verteidigung von Ärzten, Apothekern und sonstigen Leistungserbringern“
Prof. Dr. iur. Michael Stahlschmidt M.R.F., LL.M., MBA, Medebach

4. April 2014:

Zur Strafbarkeit des Psychiaters bei Nichtverhinderung eines Suizids
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Almer, München

Lebens- und Arzneimittelstrafrecht in der Praxis
Rechtsanwalt Dr. Frank Breitkreutz, Berlin

20. September 2013:

Strafrechtliche Risiken bei der Abrechnung von DRGs
Rechtsanwalt Dr. Jakob Danckert, Berlin

12. April 2013:

Der Schadensbegriff in der Rechtsprechung des BGH – Risiken und Nebenwirkungen
Rechtsanwalt Dr. Matthias Brockhaus, Essen

7. Oktober 2011 anlässlich der Herbsttagung in Berlin

„Vor dem Beben“- Vertragsarzt oder Amtsträger?“
Dr. Ali B. Norouzi, Karlsruhe