
Digital Health
Vorsitzender:
Dr. Thomas Willaschek Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Kurfürstendamm 195 10707 Berlin |
+49 30 327 787-13 +49 30 327 787-77 www.db-law.de willaschek@db-law.de |
Die Arbeitsgrupppe Digital Health beschäftigt sich mit den weitreichenden Einflüssen der Digitalisierung auf das Gesundheitswesen und das Gesundheitsrecht. Sie möchte neue technische Entwicklungen rechtlich beleuchten.
Das betrifft aktuell Themen wie Fernbehandlung und Telemedizin, den Einsatz von Gesundheitsapps und künstlicher Intelligenz und daraus resultierende Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit von selbstlernenden oder autonomen Systemen für medizinische Entscheidungen, Zulassungs- und Haftungsfragen.
Ein Schwerpunkt der Arbeitsgruppe kann das Gesundheitsdatenschutzrecht sein. Hier stellen sich Fragen u.a. zur Datensouveränität von Patientinnen und Patienten (elektronische Patientenakte), zur Verwendung von Versorgungsdaten für die Forschung sowie zu Themen wie „Datenspende“ und des Data-Ownership.
Nächstes Treffen der Arbeitsgruppe Digital Health
13. September 2019 um 10:00 Uhr, im Rahmen der 19. Herbsttagung der AG Medizinrecht in Berlin
Digital Health im Mandat – typische Fragestellungen
Rechtsanwältin Nicole Jesche, L.L.M., Berlin
Das Digitalisierungsgesetz – der Weg von Innovationen ins GKV-System
Rechtsanwalt Dr. Philipp Kircher, Berlin
Update Telemedizin – AU-Schein per WhatsApp
Dr. Can Ansay, Geschäftsführer AU-Schein GmbH, Hamburg
Vergangene Tagungen
05. April 2019 um 10:00 Uhr, im Rahmen der 19. Frühjahrstagung der AG Medizinrecht in Hamburg
Fernbehandlung aktueller Stand – Videosprechstunde, AU-Bescheinigung und Bewerbung
Rechtsanwalt Dr. Julian Braun, Berlin
Herausforderung Gesundheitsdatenschutz: Die ärztliche Praxis zwischen E-Akte, Videoüberwachung und DSGVO-Compliance
Rechtsanwalt und Zertifizierter Datenschutzbeauftragter Dr. Carlo Piltz, Berlin
„Mein Avatar hat Rücken“ – ein Überblick zum Thema Digital Health
Rechtsanwalt Dr. Thomas Willaschek, Berlin