Arbeitsgruppen

Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht bietet ihren Mitgliedern die Möglichkeit, Mitglied in einer ihrer neun Arbeitsgruppen zu werden. Diese werden zu den Gebieten Arzneimittel-/ Medizinprodukterecht, Arzthaftungsrecht, Medizinstrafrecht, Berufsrecht, Krankenhausrecht, Leistungs- und Vergütungsrecht, Vertragsarztrecht, Vertragsgestaltung und Digital Health angeboten.

Die Arbeitsgruppen waren gegründet worden, da aus den Reihen der Mitglieder der Wunsch an den Geschäftsführenden Ausschuss herangetragen worden war, Arbeitsgruppen zu verschiedenen Tätigkeitsfeldern, welche dem Medizinrecht zuzuordnen sind, zu bilden. Teile der Arbeitsgruppen tagen seit einiger Zeit am Rande der jeweiligen Frühjahrs- und Herbsttagungen der Arbeitsgemeinschaft. Diese Tagungen sind dann so in das Programm integriert, dass im Anschluss an das vormittägliche Treffen der Arbeitsgruppen die Tagung der Arbeitsgemeinschaft beginnt. Manche Arbeitsgruppen tagen – teilweise auch gemeinsam mit einer anderen Arbeitsgruppe – auch zu anderen Terminen, unabhängig von den Tagungen der Arbeitsgemeinschaft. Über diese Termine und Veranstaltungen werden die Arbeitsgruppenmitglieder stets durch ihre Vorsitzenden informiert. Diese Zusammenkünfte dienen dem Gedankenaustausch und der Beschäftigung mit Spezialproblemen des jeweiligen Teilgebiets des Medizinrechts. Allerdings werden auch hierfür teilweise Fortbildungsbescheinigungen erteilt.

Die Arbeitsgruppen sind für alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht offen, auch Mitgliedschaften in bis zu drei Arbeitsgruppen sind möglich.

Mit diesem Formular können Sie uns mitteilen, welcher Arbeitsgruppe Sie angehören möchten: