Quarantäne für Reiserückkehrer? Negativer Corona-Test reicht!

(DAV). Die Folgen der Pandemie beschäftigen auch die Gerichte. Dies zwar zeitverzögert, aber dennoch aktuell. Dies zeigt eine Entscheidung zur Quarantäne von Reiserückkehrern aus Risikogebieten. Darf die Verwaltung neben einem negativen Corona-Test zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung zur Symptomfreiheit verlangen?

Für Rückkehrer aus einem Risikogebiet reicht ein negativer Corona-Test, um nicht in Quarantäne zu müssen. Ein weiteres Zeugnis eines Hausarztes zur Symptomfreiheit von „Corona“ ist nicht erforderlich. Dies hat das Verwaltungsgericht Leipzig am 20. August 2020 (AZ: 3 L 494/20) in einem Eilverfahren entschieden.

Müssen Rückkehrer aus Risikogebieten in Quarantäne?

In dem von der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall ging es um einen Mann, der im August aus dem Risikogebiet Mallorca zurückkehrte.

Am Flughafen Leipzig/Halle unterzog er sich einem „Corona-Test“. Die ärztliche Bestätigung über das negative Testergebnis schickte er an das Gesundheitsamt. Die Stadt Leipzig verlangte dennoch, dass er in Quarantäne blieb. Für die Befreiung von der Quarantäne sei zusätzlich eine ärztliche Bestätigung erforderlich, dass er keine Symptome habe.

Corona-Test für Reise-Rückkehrer

Der Mann musste nicht in Quarantäne bleiben, urteilte das Verwaltungsgericht in Leipzig. Laut der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung vom 14. Juli 2020 muss eine Person, die ein negatives Testergebnis hat, nicht in eine Quarantäne. Der Mann hatte eine negative molekularbiologische Testung vorgelegt. Er brauchte also nicht zusätzlich eine Bescheinigung über eine Symptomfreiheit.

Quelle: www.dav-medizinrecht.de

Pressemitteilung vom 14.01.2021

www.arge-medizinrecht.de