19. Herbsttagung Medizinrecht
vom 13. bis 14. September 2019 in Berlin im Steigenberger Hotel am Kanzleramt
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Tagungsbericht der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
Die 19. Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV fand vom 13.09.bis 14.09.2019 in Berlin statt. Im Rahmen der Mitgliederversammlung stand die Wahl des Geschäftsführenden Ausschusses an. Der bisherige Vorsitzende, der Kollege Dr. Rudolf Ratzel, stand nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung. Die Mitglieder ehrten ihn mit standing ovations für sein herausragendes Engagement und dankten ihm für sein jahreslanges Wirken im GfA. Neu gewählt in den Ausschuss wurde Rechtsanwalt Dr. Ole Ziegler aus Frankfurt. Alle übrigen Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses wurden in ihrem Amt bestätigt. Neuer Vorsitzender des GfA ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Stellpflug aus Berlin.
Im Rahmen der Tagung rankten sich einige Vorträge um die Neuerungen, die durch das TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz), das im Mai 2019 in Kraft getreten ist, ergeben. Änderungen ergeben sich sowohl im Zulassungsrecht für Ärzte und MVZ als auch in der Abrechnungsprüfung der Vertragsärzte und betreffen die tägliche Arbeit des im Medizinrecht tätigen Anwalts.
Herr Dr. Mennemeyer, Rechtsanwalt am BGH, referierte zu dem Urteil des BGH vom 02.04.2019, Az. VI ZR 13/18, in dem es um die rechtliche Frage ging, ob das Leben ein Schaden sein kann. Der Fall, in dem ein Arzt von dem Erben eines Patienten auf Schmerzensgeld und Ersatz von Pflegeaufwendungen verklagt worden war, hatte auch in den Medien große Beachtung gefunden. Während das OLG München dem Kläger noch ein Schmerzensgeld zugesprochen hatte, legte der BGH in grundsätzlichen Erwägungen zu Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG dar, dass das Leben oder Weiterleben an sich kein immaterieller Schaden sein kann.
Insbesondere vor dem Hintergrund des Honorararzturteils des BSG vom 4.6.2019, Az: B 12 R 11/18 R waren die Ausführungen des LSG Richters Dr. Christian Ziegelmeier interessant, der die Risiken der fehlerhaften Statuseinstufung darlegte und Handlungsoptionen dazu gab, wie mit den Beitragsrisiken in den einzelnen Sektoren der Sozialversicherung umgegangen werden kann.
Die Tagungsteilnehmer verbrachten den Abend des ersten Tagungstages im historischen Empfangsgebäude des früheren Stettiner Vorortbahnhofs bei intensiven Gesprächen und gutem Essen. DJ Bensh lockte die Tanzhungrigen auf den Dancefloor, die sich am Ende der Veranstaltung in das Berliner Nachtleben stürzten…
Bericht:
Frau Rechtsanwältin Babette Christophers LL.M.,
Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Medizinrecht- Skript Dr. Andreas Spickhoff
– Glaubhaftigkeit von Zeugen – Tipps für den Anwalt – - Skript Dr. Christian Burholt, LL.M.
– Neueste Entwicklungen im Bereich der Krankenhausfusionskontrolle – - Skript Dr. Christian Ziegelmeier
– Scheinselbständligkeit im Gesundheitssektor – - Skript Dr. Paul Harneit und Dr. Frank Schramm
– Die Gründung von MVZ durch Investoren nach dem TSGV – Rechtliche Voraussetzungen – Praktische Umsetzungen – - Skript Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski
– Taggenaue Bemessung des Schmerzensgeldes – - Skript Rechtsanwalt Jan Tübben
– Der Erwerbsschaden im Arzthaftungsprozess – - Skript Dr. Ralph Steinbrück
– E-Health – ein Überblick: die Zukunft beginnt jetzt! – - Skript Rechtsanwältin Jennifer Jakobi
– Die Erbringung nicht indizierter ärztlicher Leistungen und die – möglichen – strafrechtlichen Konsequenzen oder: Wie (schnell) aus einem Heileingriff ein Heilangriff werden kann – - Skript Rechtsanwalt beim BGH Dr. Siegfried Mennemeyer
– (Kein) Schadensersatz wegen Leidensbehaftetem Weiterleben – - Skript Rechtsanwältin Maria Stockmar
– Änderungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfung und sachl.-rechnerischer Richtigstellung durch das TSVG –
- Skript Dr. Andreas Spickhoff