Der Kollege Cornelius-Winkler hat eine Umfrage zur Regulierungspraxis der Rechtsschutzversicherer im Arzthaftungsrecht erstellt. Grund:

Das regelmäßig hohe Kostenrisiko eines Arzthaftungsprozesses kann dazu führen, dass ohne Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung Patienten einen Arzthaftungsprozess nicht führen (können). Die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ( ARB) weisen zwar keine Unterschiede bei der Leistungsbeschreibung (versichertes Risiko, Versicherungsfall und Leistungsumfang) der einzelnen Gesellschaften aus, nach Einschätzung vieler Kolleginnen und Kollegen zeigen sich jedoch erhebliche Unterschiede in der sog. Regulierungspraxis, weshalb ermittelt werden soll, ob tatsächlich einzelne Gesellschaften trotz der erleichterten Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsrecht auffällig oft Versicherungsschutz wegen (angeblichen) Fehlens hinreichender Erfolgsaussichten ablehnen.

Und das sind die Fragen:

a) Nennen Sie bitte diejenigen Gesellschaften, die aus Ihrer Sicht häufig zu Unrecht Versicherungsschutz wegen des angeblichen Fehlens hinreichender Erfolgsaussichten ablehnen.

b) Soweit Versicherungsschutz wegen hinreichender Erfolgsaussichten abgelehnt wird, hat der Versicherungsnehmer / Mandant das Recht einen Rechtsanwalt mit einem sog. Stichentscheid  zu beauftragen. Wird ein positiver Stichentscheid nach Ihrer Erfahrung regelmäßig akzeptiert oder gibt es Gesellschaften  –  wenn ja welche –  die regelmäßig meinen, „der Stichentscheid weiche offenbar und erheblich von der wirklichen Sach- und Rechtslage ab“ oder sei bereits formal unwirksam?

c) Wird der Stichentscheid vom Versicherer nicht akzeptiert, bleibt nur die Möglichkeit einer Deckungsklage. Haben Sie solche Deckungsklagen bereits geführt und wenn ja mit welchem Ergebnis?

d) Alternativ zum Stichentscheid sehen manche ARB auch ein sog. Schiedsgutachterverfahren vor. Wie sind Ihre Erfahrungen mit diesem Verfahren?

 

Bitte senden Sie Ihre Antworten an:

Joachim Cornelius-Winkler
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Versicherungsrecht
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 4
10407 Berlin
Tel: 030/13895641
Fax: 030/13895642
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