14. Frühjahrstagung Medizinrecht

vom 04. bis 05. April 2014 in Freiburg

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  • Ein vielfältiges Programm erwartete die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der diesjährigen Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV, die am 3. und 4. April 2014 in Freiburg stattfand. Neben dem fachlichen Austausch in den Arbeitsgruppen gab es wieder einen bunten Themenstrauß, der diverse medizinrechtliche, aber auch allgemein für die Praxis relevante steuer- und gesellschaftsrechtliche Aspekte sowie Fragen des Managements abdeckte.

    Interdisziplinär wurde gleich zu Beginn über das Problem von Multiresistenten Erregern in Krankenhäusern gesprochen. Der Hygieneexperte Professor Markus Dettenkofer aus dem Freiburger Universitätsklinikum erläuterte, wie sich der Erreger verbreitet, welche Mittel zur Eindämmung zur Verfügung stehen und wie die Präventionsprogramme der Krankenhäuser funktionieren. Rechtsanwalt Dr. Dirk Liebold nahm aus haftungsrechtlicher Sicht Stellung und zeigte mit seinem Vortrag auf, wie schwierig die Durchsetzung von Ansprüchen für Betroffene aufgrund der Beweislastverteilung ist. Die eingeschränkte Dokumentationspflicht der Krankenhäuser sowie das fehlende Einsichtsrecht der Patienten in die Hygieneunterlagen machten den Nachweis des Übertragungsweges mitunter sehr schwierig.

    Zur umstrittenen Übernahme ambulanter spezialfachärztlicher Versorgung in Krankenhäusern nach § 116 b SGB V referierte im Anschluss Dr.  Frank Stollmann aus dem Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen. Er kommentierte die 2012 in Kraft getretene Neufassung und berichtete über erste Erfahrungen in der Umsetzung. Doch viel, so zeigte sich, ist auf Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses und in den Bundesländern noch nicht passiert. So bleibt insbesondere abzuwarten, wie das vom Gesetzgeber vorgesehene Kooperationsmodell mit Leben erfüllt wird.

    Welche steuerrechtlichen Fallstricke bei der Auseinandersetzung von Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und anderen Organisationsgemeinschaften zu beachten sind, wurde dann von dem Steuerberater Dr. Rolf Michels aus Köln anschaulich vermittelt. Dazu passend schloss sich ein praxisbezogener Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Reiner Schäfer-Gölz an, der den Teilnehmern und Teilnehmerinnen aus seiner Erfahrung mit Gesellschafterstreitigkeiten berichtete sowie allgemeine strategische und taktische Hinweise zum Umgang mit diesen gab.

    Am späten Nachmittag wurde dann noch einmal ein heißes Eisen angefasst: Rechtsanwalt Dr. Thomas Bohle gab ein Update zum Honorararzt im Krankenhaus. Umstritten bleibt hier nicht nur der Status, sondern auch in welchem Umfang wahlärztliche Leistungen erbracht werden dürfen. Zudem ist das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt zu beachten. Die Kriterien, nach denen sich beurteilt, ob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt und die Prüfung im Statusfeststellungsverfahren erläuterte Rechtsanwältin Ulrike Singler-Mansberg von der gesetzlichen Krankenversicherung Barmer GEK. Im Regelfall, so das Fazit, läuft es auf die Rentenversicherungspflicht hinaus.

    Dass man im schönen Freiburg tagte, hatte einen Grund. Es ist die Heimat des ehemaligen GfA-Mitglieds Rainer Bereetz, dem langjährigen Schriftleiter der ZMGR. Die Anreise, so stand schon am Ende des ersten Tagungstages fest, hatte sich gelohnt. Vom Angebot der Breisgauer Weinregion konnten sich die Tagungsteilnehmer im Rahmen der Abendveranstaltung selbst überzeugen. Beim Abendessen mit exklusiver Weinprobe im historischen Peterhofkeller ließen sie den Tag gesellig ausklingen.

    Das frühe Aufstehen am nächsten Morgen hat sich gelohnt, denn Rechtsanwalt Dr. med. Eckart Feifel gelang es, sehr anschaulich und eindrücklich über die Anforderungen des fachübergreifenden Bereitschaftsdienstes und die zentrale Notaufnahme zu sprechen. Um den Facharztstandard zu gewährleisten, so wurde deutlich, müssen die Krankenhäuser ein ausgeklügeltes Backup-System vorhalten, das meist nur unter hohem Verwaltungsaufwand bereitgestellt werden kann.

    Weiter ging es dann mit zwei anspruchsvollen Vorträgen zum Gesundheitskartellrecht. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe auch nach Inkrafttreten des AMNOG und der 8. GWB-Novelle, so Rechtsanwalt Dr.  Christian Burholt in seinem Vortrag. Die Waffengleichheit zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern sei noch immer nicht hergestellt, weil diese vom Schutz des Kartellrechts weitestgehend ausgenommen seien. Eberhard Temme, Vorsitzender der für das Gesundheitswesen zuständigen 3. Beschlussabteilung im Bundeskartellamt, berichtete ergänzend aus der kartellbehördlichen Praxis mit vielen anschaulichen Einzelbeispielen.

    Rechtsanwältin Henrike Korn referierte im Anschluss zur Steuerung von Patientenströmen und beleuchtete die ökonomischen und ethischen Facetten beim Vorgehen der Einweiser. Da es in Deutschland grundsätzlich ein Überangebot der Krankenhausabdeckung gebe, seien die unterschiedlichsten Kriterien für die jeweilige Bettenauslastung verantwortlich.

    Welche Leistungen die Patienten in den Krankenhäusern erhalten und ob diese stets zu deren Wohle erbracht werden, war zumindest indirekt auch Gegenstand des nächsten Vortrages von  Rechtsanwalt Dr. Markus Michels. Er referierte über die in die Kritik geratenen Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen und zeigte auf, welche Spielräume unter Berücksichtigung von § 136 a SGB V bestehen.

    Über die Erkenntnisse aus ihrer aktuell noch laufenden Dissertation zu Franchisemodellen für Arzt- und Zahnarztpraxen aus berufs- und zahnärztlicher Sicht berichtete sodann Rechtsanwältin Karolina Lange. 

    Mit einem Abschlussvortrag der etwas anderen Art wurden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Samstagnachmittag noch überrascht. Der Diplom-Psychologe Dr. Laszlo Nagy erklärte zum Management-Thema „Führung und Überraschung“, welche Dynamik die Kunst der Überraschung entwickeln kann und wie Teams und Projekte dadurch erfolgreich geführt werden können.

    Die Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft findet am 19./20. September in Berlin statt.

    Berlin, den 25. April 2014

    Rechtsanwältin Nicole Pluszyk, DAV-Geschäftsführung