Zahnschmerzen einer Patientin falsch interpretiert – Zahnarzt zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt

Köln/Berlin (DAV). Ein Arzt, der die Beschwerden eines Patienten nicht ernst nimmt und sie nicht behandelt, kann zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt werden. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 1. März 2006 (AZ: 5 U 148/04).

Bei einer Patientin wurden aufgrund von Zahnschmerzen an zwei Zähnen Wurzelbehandlungen durchgeführt und die Keramikfüllungen erneuert. Da die Schmerzen an einem Zahn weiter anhielten, führte der Zahnarzt erneut eine Wurzelkanalbehandlung durch. Wiederum wurde das Keramikinlay entfernt und erneuert. Der Zahn schmerzte jedoch weiter, und die Frau suchte den Arzt noch mehrfach auf. Der Arzt bezeichnete die Beschwerden als Übergangs- und Anpassungsschmerzen. Die Patientin brach daraufhin die Behandlung ab und ging zu einem anderen Arzt. Dieser musste die beiden entzündeten Zähne ziehen und setzte Implantate ein. Die Frau klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den vormaligen behandelnden Arzt.

Nach Anhörung eines Sachverständigen kamen die Richter zu dem Urteil, dass der Arzt zwar keine Fehler bei der Wurzelbehandlung und den Füllungen gemacht habe, jedoch auf die Schmerzzustände seiner Patientin nicht angemessen reagiert habe. Durch den Verlust der beiden Zähne sei die Patientin auch nicht in der Lage zu beweisen, dass diese bei sachgerechter Behandlung hätten erhalten werden können. Der Zahnarzt wurde zur Übernahme der Kosten für die beiden Implantate und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 1.500 Euro verurteilt.

Um festzustellen, welche Rechte man in einem Arzthaftungsprozess hat, sollte man sich daher unbedingt an einen Anwalt der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht wenden. Diese finden Sie auf der Startseite unter „Anwalt finden“.

Pressemitteilung vom 18.12.2008

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