Wettbewerbsverstoß: Arzt darf nicht ungefragt Hörgeräteakustiker benennen

Ein HNO-Arzt handelt bereits wettbewerbswidrig, wenn er einem Patient ungebeten und ohne triftigen Grund zwei Hörgeräteakustiker nennt. Über ein entsprechendes Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 14. Januar 2013 (AZ: 6 U 16/11) informiert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Ein Testpatient, der wettbewerbswidrigem Verhalten von HNO-Ärzten auf der Spur war, suchte einen HNO-Arzt auf. Dieser diagnostizierte eine beidseitige Schwerhörigkeit und verordnete Hörgeräte. Arzt und Praxismitarbeiterin fragten den Patienten, ob er bereits einen Hörgeräteakustiker habe. Als der Patient die Frage verneinte, wiesen sie auf die beiden in derselben Gemeinde ansässigen Hörgeräteakustiker hin, ohne dass der Patient um eine Empfehlung gebeten hatte. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. sah hierin wettbewerbswidriges Verhalten. Der Arzt verteidigte sich damit, dass er die beiden vor Ort ansässigen Hörgeräteakustikbetriebe erwähnt und dabei keinen der beiden in unzulässiger Weise hervorgehoben habe.

Trotzdem hat der Mediziner gegen die Berufsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein verstoßen. Ein Arzt dürfe ohne ausreichenden Grund seinen Patienten keine bestimmten Hilfsmittelerbringer empfehlen oder an diese verweisen, so die Richter. Das sei bereits dann der Fall, wenn der Arzt von sich aus und ohne Aufforderung oder Bitte des Patienten Anbieter benenne, jedoch nicht alle, die in Betracht kämen. Das aber habe der Arzt getan. Die Richter wiesen darauf hin, dass der Testpatient in Lübeck wohne und daher auch Lübecker Betriebe in Betracht gekommen wären. Gründe für eine konkrete Nennung bestimmter Anbieter könnten sich aus der Qualität der Versorgung und aus schlechten Erfahrungen anderer Patienten ergeben. Dies rechtfertige jedoch nur dann eine konkrete Nennung, wenn die Qualität der Versorgung bei allen anderen in Betracht kommenden Anbietern schlechter sei und andere Patienten mit diesen schlechtere Erfahrungen gemacht hätten.

Pressemitteilung vom 26.03.2013

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