Risikoaufklärung vor der Operation ohne Fachausdrücke

(red/dpa). Es kommt immer wieder einmal vor, dass sich ein Patient wünscht, sein Arzt würde weniger Fachbegriffe verwenden. Den genau umgekehrten Fall hatte jetzt das Oberlandesgericht Koblenz vorliegen und entschied: Dass ein Mediziner einen bestimmten Fachterminus in einem Aufklärungsgespräch vor einer OP nicht verwendet hat, kann ihm der Patient nicht zum Vorwurf machen.

In dem von der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall musste sich die 75-jährige Frau einer Brustkrebs-Operation unterziehen. Die Ärzte entfernten den Tumor, konnten die Brust jedoch erhalten. Gleichzeitig implantierten sie einen Port-Katheter für den Fall, dass nach der OP noch eine Chemo-Therapie notwendig werden würde. In der Tat wurde diese dann durchgeführt.

Begleiterscheinung einer Chemo-Therapie

Zwei Tage nach der zweiten Chemo-Therapie klagte die Patientin über Rötungen an der gesamten Brustwand. Es war zu einem Paravasat im Bereich des Ports gekommen, also Flüssigkeit ausgetreten und in umliegendes Gewebe eingedrungen. In der Folge entwickelten sich großflächig schmerzhafte Nekrosen, das Gewebe starb ab. Die Ärzte entfernten das nekrotische Gewebe und entsorgten den Port.

Die Frau klagte auf Schadensersatz, unter anderem auf ein Schmerzensgeld von mindestens 20.000 Euro. Sie war der Meinung, die Chemo-Therapie habe schon vor der Operation festgestanden. Die Ärzte hätten sie vor diesem Hintergrund nur unzulänglich über die Risiken einer solchen Therapie und damit verbunden eines Paravasats aufgeklärt.

Ihre Klage blieb ohne Erfolg. Ein Gutachten entkräftete den Vorwurf, der Port sei nicht ordnungsgemäß gereinigt worden. Die Risiken der Chemo-Therapie und eines Paravasats seien der Patientin ausreichend vor Augen geführt worden.

Aufklärungspflicht über ein mögliches Paravasat bei Chemotherapie?

Vor der Implantation des Ports habe es keiner Information bedurft. Es habe sich nur um eine reine Vorsorgemaßnahme gehandelt, die die Patientin schonte, indem sie einen ansonsten drohenden zusätzlichen Eingriff entbehrlich gemacht habe. Zu dieser Zeit – vor der OP – habe das therapeutische Konzept noch nicht festgestanden.

Aufklärungsgespräch ohne Fachausdrücke

In einem etwa einstündigen Gespräch hätten die Ärzte dann darauf hingewiesen, dass es durch den Austritt von Infusionsflüssigkeit zu Gewebeschäden und entzündlichen Reaktionen kommen könne. Auch könne man den Ärzten keinen Vorwurf machen, dass sie den Begriff Paravasat nicht benutzten: Das Aufklärungsgespräch sei möglichst von medizinischen Fachausdrücken freizuhalten und in einer für den Laien verständlichen Sprache zu führen. Das hätten die Ärzte getan.

Pressemitteilung vom 05.03.2015

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