OP-Vorbereitungsgespräch ohne Fachausdrücke

Bei einem Aufklärungsgespräch über eine bevorstehende Operation darf der Arzt keine Fachausdrücke verwenden, wenn der Patient medizinischer Laie ist. Dass der Mediziner einen bestimmten Fachterminus nicht verwendet hat, kann ihm der Patient daher nicht zum Vorwurf machen. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 30. Juni 2014(AZ: 5 U 483/14).

Bei der 75-jährigen Frau hatten die Ärzte Brustkrebs diagnostiziert. Sie führten eine brusterhaltende Operation durch. Gleichzeitig implantierten sie für die nachfolgende Chemo-Therapie einen Port-Katheter. Zwei Tage nach der zweiten Chemo-Therapie klagte die Patientin über Rötungen an der gesamten Brustwand. Es war zu einem Paravasat im Bereich des Ports gekommen, also Flüssigkeit ausgetreten und in umliegendes Gewebe eingedrungen. In der Folge entwickelten sich großflächig schmerzhafte Nekrosen, das Gewebe starb ab. Die Ärzte entfernten das nekrotische Gewebe und entsorgten den Port.

Die Frau klagte auf Schadensersatz, unter anderem auf ein Schmerzensgeld von mindestens 20.000 Euro. Sie warf den Ärzten eine unzulängliche Aufklärung über die Risiken der Chemo-Therapie und damit verbunden eines Paravasats vor.

Ihre Klage blieb ohne Erfolg. Die Risiken der Chemo-Therapie und eines Paravasats seien der Patientin ausreichend vor Augen geführt worden. Der von der Frau unterzeichnete Aufklärungsbogen erwähne die Möglichkeit von Rötungen, Schwellungen und sogar Blutungen sowie Wunden im tiefer liegenden Gewebe. In dem etwa einstündigen Gespräch hatten die Ärzte darauf hingewiesen, dass es durch den Austritt von Infusionsflüssigkeit zu Gewebeschäden und entzündlichen Reaktionen kommen könne. Auch könne man den Ärzten keinen Vorwurf machen, dass sie den Begriff Paravasat nicht benutzt hätten: Das Aufklärungsgespräch sei möglichst von medizinischen Fachausdrücken freizuhalten und in einer für den Laien verständlichen Sprache zu führen. Das hätten die Ärzte getan.

Pressemitteilung vom 21.11.2014

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