Darmkarzinom nicht erkannt – Gynäkologen trifft keine Schuld

Hat ein Gynäkologe die Unterleibsbeschwerden einer Patientin gynäkologisch ohne Befund untersucht, darf er die Frau an einen Urologen überweisen. Er muss zunächst keinen weiteren Untersuchungen veranlassen. Verstirbt die Patientin später an einem die Schmerzen verursachenden Darmkarzinom, trifft den Arzt keine Haftung. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. Mai 2013 (AZ: 26 U 140/12).

Eine 50-jährige Frau klagte über Unterleibsschmerzen. Der behandelnde Frauenarzt konnte in gynäkologischer Hinsicht nichts feststellen und überwies die Patientin im Oktober 2007 an einen Urologen. Dieser riet in einem an Gynäkologen und Hausarzt gerichteten Arztbrief zu einer weiteren Darmuntersuchung. Bei ihrem Frauenarzt stellte sich die Patientin nicht wieder vor. Im April 2008 ließ sie aufgrund zunehmender Schmerzen eine Darmspiegelung durchführen, bei der die Ärzte ein Darmkarzinom feststellten. An dieser Erkrankung verstarb die Patientin im Jahre 2010.

Die Kinder der Frau klagten gegen den Gynäkologen. Er habe weitergehende Untersuchungen ihrer Mutter durch CT, MRT oder Darmspiegelung unterlassen und damit einen Behandlungsfehler begangen. Bei fachgerechtem Vorgehen wäre die Krebserkrankung früher festgestellt worden und eine Heilung der Mutter möglich gewesen.

Das sahen die Richter anders. Auf seinem gynäkologischen Fachgebiet sei dem Arzt kein Behandlungs- oder Befunderhebungsfehler vorzuwerfen. Auch habe er nicht fehlerhaft unterlassen, eine weitere medizinische Abklärung zu veranlassen. Der Arzt habe die Patientin nach den gynäkologischen Untersuchungen zu Recht an den Urologen überwiesen. Dieses Fachgebiet habe abgeklärt werden müssen. Auch hätte der Arzt die Patientin nicht zur Kontrolle nach der urologischen Untersuchung einbestellen müssen. Nachdem die Patientin bei ihm nicht erneut vorstellig geworden sei, habe er annehmen dürfen, dass sich ihre Beschwerden gebessert hätten.

Pressemitteilung vom 25.07.2013

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