Brust-OP: Keine höhere Sorgfaltspflicht gegenüber Rauchern

Naumburg/Berlin (dpa/tmn). Ein Arzt muss bei einer Brust-OP nicht darüber aufklären, dass Wundheilungsstörungen bei Rauchern im statistischen Durchschnitt häufiger auftreten als bei Nichtrauchern. Diese Sorgfaltspflicht besteht auch bei reinen Schönheitsoperationen nicht, bei der es eine gesteigerte ärztliche Aufklärungspflicht gibt. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt (Naumburg) vom 08. Juli 2008 (AZ – 1 U 33/08) hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Nach einer Schönheitsoperation, bei der die Brust aus ästhetischen Gründen vergrößert wurde, kam es zu Komplikationen aufgrund von Wundheilungsstörungen. Die Patientin, die Raucherin ist, weigerte sich, das Arzthonorar zu bezahlen, da der Arzt sie nicht darüber aufgeklärt habe, dass das Risiko von Wundheilungsstörungen bei Rauchern größer sei als bei Nichtrauchern. Im Gegenzug verlangte sie Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Sie unterlag in beiden Instanzen. Nach Ansicht des Gerichts hätte sie nur einen Anspruch gegen den Arzt, wenn er sie darüber hätte aufklären müssen. Dies sei hier nicht der Fall, da es sich nicht um ein spezifisches Risiko eines solchen Eingriffs handele. Zwar träfen bei reinen Schönheitsoperationen den Arzt strengere Aufklärungspflichten. Dies gelte aber nicht für allgemeine Risiken. Zu den allgemeinen zahlreichen Risiken des Rauchens gehöre die Möglichkeit einer schlechteren Wundheilung. Darüber müsse der Arzt aber nicht aufklären. Auch könne das Rauchen nur einen kleinen Anteil der Ursachen einer Wundheilungsstörung darstellen. Es sei nicht einmal sicher, ob die Komplikationen vom Rauchen herrührten.

Zudem rügte das Gericht die ungenaue Argumentation und die fehlenden Beweise der Patientin. Um festzustellen, welche Rechte man in einem Arzthaftungsprozess hat, sollte man sich daher unbedingt an einen Anwalt der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht wenden. Diese finden Sie auf der Startseite unter „Anwalt finden“.

Pressemitteilung vom 30.09.2008

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