Apotheke darf Medikamente auf Amazon anbieten

(DAV). Bereits 2012 hat das Bundesverwaltungsgericht sogenannte Internetapotheken erlaubt (AZ: 3 C 25/11). Diese dürfen rezeptfreie Medikamente im Internet verkaufen. Darf ein Apotheker selbst über Amazon rezeptfreie apothekenpflichtige Medizin vertreiben?

Wenn der Verkauf und der Versand über die Apotheke erfolgt, kann ein Apotheker diesen Vertriebsweg nutzen. Es handelt sich nicht um eine unlautere geschäftliche Handlung. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Magdeburg vom 18. Januar 2019 (AZ: 36 O 48/18).

Apotheker verkauft Medikamente bei Amazon

Der Apotheker betreibt eine Apotheke in der Stadt Oberharz. Als sogenannter Marktplatzverkäufer vertreibt er über die Handelsplattform amazon.de rezeptfreie und apothekenpflichtige Medikamente. Dabei tritt er unter dem Namen seiner Apotheke auf. Amazon bietet die Medikamente lediglich an. Der Verkauf und Versand erfolgt nur über die Apotheke. Ein Mitbewerber aus München hat den Apotheker darauf verklagt, das zu unterlassen.

Die Klage war erfolglos. Der Apotheker darf weiterhin diese Medikamente über Amazon anbieten.

Apotheker darf auf Handelsplattformen Medikamente anbieten

Das Landgericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung, dass das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich den Internetversandhandel mit rezeptfreien Medikamenten erlaubt hat.

Was also „Internetapotheken“ erlaubt ist, muss auch Apothekern gestattet sein. Diese können als Vertriebsweg auch eine Handelsplattform wie amazon.de wählen.

Vermittelt werde auch lediglich der Zugang zum Angebot des Apothekers. An der pharmazeutischen Tätigkeit sei Amazon nicht beteiligt. Da der Apotheker eine Apotheke betreibe und die behördliche Erlaubnis zum Versand von Medikamenten besitze, verstoße er nicht gegen Gesetze.

Ebenso wenig verstoße er gegen die Vorschriften der Medikamentenwerbung. Bei den Kundenbewertungen gebe es zwar sowohl für die Medikamente als auch für die Apotheke selbst Einträge. Das Verkäuferprofil des Apothekers auf amzon.de weise 100 Prozent – insgesamt 511 – positive Bewertungen in den letzten zwölf Monaten auf (Stand: 18.01.2019). Allerdings könne jeder Nutzer der Seite sofort erkennen, dass es sich hierbei nicht um Werbung und Bewertungen der Apotheke selbst, sondern um Meinungen der Verbraucher handele.

Quelle: www.dav-medizinrecht.de

Pressemitteilung vom 22.03.2019

www.arge-medizinrecht.de