Über uns

Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins ist ein Zusammenschluss von mittlerweile über 1.800 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die Mitglied in einem dem DAV angeschlossenen Anwaltvereinen sind und deren berufliches Interesse sich besonders auf das Medizinrecht richtet. Die Arbeitsgemeinschaft besteht seit Dezember 1998.

Organisiert ist die Arbeitsgemeinschaft auf der Grundlage einer Geschäftsordnung. Organe sind die Mitgliederversammlung und der Geschäftsführende Ausschuss. Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 75 €.

Ziel und Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht ist es, als Berufsfachverband die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder zu fördern, Fragen des Medizinrechts zu erörtern und zu Fortbildungen auf diesem Gebiet beizutragen. Dazu werden unterschiedliche Fachveranstaltungen durchgeführt und die Mitglieder durch den monatlichen Newsletter und die Mitgliederzeitschrift ZMGR über die Entwicklung des Medizin- und Gesundheitsrechts und den damit zusammenhängenden Fragen unterrichtet.

Die Arbeitsgemeinschaft betreibt aktive Öffentlichkeitsarbeit, spricht mit Vertretern der Richterschaft, den Ministerien und mit Politikern. Sie fördert die ideellen, berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht gibt zudem monatlich in Zusammenarbeit mit dem DAV zwei Presserklärungen heraus, mit welchen die Verbindung zwischen medizinrechtlichen Problem und Medizinrechtsanwalt der AG Medizinrecht hergestellt werden soll. Die AG ist zudem regelmäßig mit Werbung im Ärzteblatt präsent.

Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, sich einer der acht Arbeitsgruppen anzuschließen, die spezielle Gebiete des Medizinrechts diskutieren.