Sechs Tage Schmerzen – 5.000 Euro Schmerzensgeld

Ein Patient, der aufgrund fehlerhaft gesetzter Implantate tagelang unter starken Schmerzen und dauerhaft unter Gefühlsbeeinträchtigungen leidet, hat Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro. So entschied das Oberlandesgericht Koblenz am 25. November 2013 (AZ: 5 U 1202/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwalt Vereins (DAV) berichtet.

Der Mann hatte drei Implantate erhalten. Er litt anschließend sieben Tage unter extrem starken Schmerzen und andauernd unter Gefühlsbeeinträchtigungen im Behandlungsbereich. Er klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld: Der Zahnarzt habe ihn fehlerhaft behandelt und unzureichend aufgeklärt.

Das Gericht in erster Instanz verurteilte den Zahnarzt zum Ausgleich des materiellen Schadens von knapp 390 Euro und eines immateriellen Schadensersatzes von 5.000 Euro. Ein Implantat sei fehlerhaft gesetzt. Der Arzt habe die Längenbestimmung falsch durchgeführt, weswegen das Implantat zu groß ausgefallen sei. Dies habe in der Folge zu einer Nervenschädigung geführt. Ob ein bleibender Schaden entstanden sei, könne man noch nicht sicher absehen. Ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro sei angemessen, weil der Patient sieben Tage unter starken Nervenschmerzen und anschließend fortdauernd unter Gefühlsbeeinträchtigungen habe leiden müssen. Nicht mehr korrigieren lasse sich auch der Umstand, dass das Implantat zu groß sei.

Dieser Argumentation schloss sich das Oberlandesgericht an.

Pressemitteilung vom 02.06.2014

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