Falsch angewandte Dialyse-Behandlung – Arzt verliert Genehmigung für die Methode mit sofortiger Wirkung

Drohen Dialyse-Patienten Gesundheitsschäden, weil der Arzt für diese Behandlung fachlich ungeeignet ist, kann ihm die Genehmigung für Dialysebehandlungen mit sofortiger Wirkung entzogen werden. Dies gilt auch dann, wenn der Arzt durch diese Entscheidung in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht ist. So entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am 16. Juli 2012 (AZ: L 3 KA 48/12 B ER), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Ein Facharzt für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Nierenheilkunde hatte die Genehmigung, Dialysen durchzuführen. Bei einer Überprüfung der Dialysepraxis kam die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) zu dem Ergebnis, dass der Arzt auch Patienten der Dialyse unterzog, bei denen diese gar nicht notwendig und daher gesundheitsschädlich war. Die KVN entzog dem Arzt daraufhin mit sofortiger Wirkung die Genehmigung zur Durchführung der Dialysebehandlung.

In zweiter Instanz bestätigte das Landessozialgericht den sofortigen Vollzug des Widerrufes der Genehmigung. Das habe zwar voraussichtlich zur Folge, dass der Arzt die Praxis wirtschaftlich nicht werde halten können. Grundsätzlich könne er vertragsärztlich weiterbehandeln, aber durch die Spezialisierung auf die Dialyse verbleibe ihm nur ein geringer Tätigkeitsbereich. Dieser werde vermutlich nicht ausreichen, um die Praxis aufrecht zu erhalten. Doch sei hier das Recht der Patienten auf körperliche Unversehrtheit vorrangig. Die Richter waren überzeugt, dass den Patienten bei Behandlung durch diesen Mediziner konkrete Gesundheitsgefahren drohten. Er kenne offensichtlich die Voraussetzungen zur Durchführung der Dialyse nicht vollständig. Mildere Mittel, wie etwa eine weitere Beratung des Arztes oder Behandlungsauflagen, seien daher nicht ausreichend, um die Gesundheit der Patienten zu gewährleisten. Der Arzt sei grundsätzlich ungeeignet.

Pressemitteilung vom 23.08.2012

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