Bei ambulanter OP reicht Aufklärung am selben Tag

Koblenz/Berlin (DAV). Ein Arzt verstößt nicht gegen seine Aufklärungspflicht, wenn er den Patienten an dem Tag aufklärt, an dem die ambulante Operation durchgeführt wird. Entscheidend ist, dass der Patient genug Zeit hat, über das Für und Wider des Eingriffs zu entscheiden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 30. Januar 2008 (Az: 5 U 1298/07) weist die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Der Patient wurde drei Stunden vor einer ambulanten Operation vor einem Zeugen über die Risiken aufgeklärt. Bei dem Eingriff kam es zu einer Nervenverletzung. Der Betroffene warf dem Arzt einen Behandlungsfehler vor, zudem sei er zeitlich zu knapp vor der Operation aufgeklärt worden.

Das sah das Gericht anders: Aus einem eingeholten Sachverständigengutachten ergebe sich kein Behandlungsfehler. Auch sei ein Aufklärungsgespräch am Tag einer ambulanten Operation nicht zu beanstanden. Der Patient habe auch genügend Bedenkzeit gehabt. Wesentlich sei, dass er seine Entscheidungsfreiheit habe wahren können. Der Arzt dürfe auch Vorkenntnisse des Patienten berücksichtigen. Der Betroffene war bereits mehrfach in vergleichbarer Weise operiert worden.

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Pressemitteilung vom 11.07.2008

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