Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht

im Deutschen Anwaltverein

Krankenhausrecht

Vorsitzende:

Rechtsanwältin Dr. Heike Thomae
Sozietät Dr. Rehborn
Westenhellweg 40-46
44137 Dortmund
Tel.: 0231 9159986
Fax: 0231 9159984
vorz.thomae [at] rehborn-do.de

Rechtsanwältin Dr. Thomae ist Rechtsanwältin für Medizinrecht und seit 2005 im Rahmen des Fachanwaltslehrgangs Medizinrecht der DeutschenAnwaltakademie Dozentin für den Baustein "Krankenhausrecht". Frau Dr. Thomae hat nach ihrem zweiten Staatsexamen zunächst ein zwei-jähriges Trainee-Programm im Bereich Krankenhausmanagement absolviert (BBDK – Berufsbildungswerk Deutscher Krankenhäuser) und im Rahmen dieser Ausbildung in der Verwaltung bzw. Geschäftsführung von vier Krankenhäusern attestiert. Seit Juli 1999 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und in der Sozietät Dr. Rehborn in Dortmund ausschließlich im Bereich Krankenhausrecht tätig.

Im Jahr 2006 promovierte sie zu dem Thema "Krankenhausplanungsrecht". Sie ist Mitherausgeberin und Mitautorin des Handbuches "Arbeitsrecht im Krankenhaus" sowie Mitautorin für das Kapitel Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung im Handbuch Medizinrecht (Herausgeber Ratzel/Luxemberger).